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Sommer-Nieder-Arbeitspreis (SNAP)

Die Gesamtstromkosten auf den Kundenabrechnungen setzen sich grundsätzlich aus drei Bereichen zusammen: den Energiekosten (Arbeitspreis), den Netzkosten (Netzpreis), sowie den Steuern und Abgaben. Der Stromlieferant ist für Kunden frei wählbar, der Netzbetreiber versorgt alle Kunden in einem Konzessionsgebiet.

Als Ihr Netzbetreiber sind wir für den sicheren Betrieb des Netzes verantwortlich – von der Errichtung über die Wartung, den Ausbau, die Instandhaltung bis hin zum Stromzähler inkl. Datenmanagement.

Die Netzentgelte werden für das gesamte Bundesgebiet durch die Regulierungsbehörde E-Control jährlich festgelegt und überprüft. Gesetzliche Abgaben, wie z.B. die Elektrizitätsabgabe oder Beiträge zur Förderung erneuerbarer Energien werden durch den Netzbetreiber eingehoben.

Die Höhe der Netzkosten verändert sich, da in die Stromnetze sehr viel Geld investiert wird und der Ausbau und die Modernisierung ein wesentlicher Teil eines funktionierenden Stromnetzes darstellt. Die Versorgungssicherheit soll durch steigende Anforderungen – etwa durch erneuerbare Energien oder Elektromobilität – nicht sinken.

Im Gegensatz dazu betreffen die Energiekosten den eigentlichen Stromverbrauch. Hier haben Kundinnen und Kunden das Recht und die Möglichkeit, Preise zu vergleichen und den für Sie passenden Anbieter auszuwählen.

SNAP:

Vergünstigter Netztarif im Sommer auf der Netzebene 7

Im Sommer wird besonders viel Strom aus Photovoltaikanlagen erzeugt. Wird dieser Strom genau zu den Zeiten verbraucht, in denen er produziert wird, entlastet das die Stromnetze – und damit auch die Stromkosten. Die E-Control hat bei den Netzentgelten für Strom erstmals einen Rabatt für jene Kundinnen und Kunden erlassen, die Strom in den Mittagsstunden von 10:00 bis 16:00 Uhr verbrauchen.
Mit Jahresbeginn wurde in der Systemnutzungsentgelt-Verordnung (SNT-VO) der sogenannte „Sommer-Niedrig-Arbeitspreis“ (SNAP) eingeführt. Dieser gilt vom 1. April bis 30. September 2026, täglich zwischen 10:00 Uhr und 16:00 Uhr. In diesem Zeitraum sparen Netzkundinnen und Kunden 20 % der Netzkosten.

Wichtig:
Wenn bei Ihrem Smart Meter (Stromzähler) die Auslesung von 1/4-Stundenwerten aktiviert ist, wird der vergünstigte Netztarif automatisch berücksichtigt-Sie müssen nichts weiter tun! Das ist der Fall, wenn:

  • Sie Ihre Opt-In-Zustimmung bereits zu einem früheren Zeitpunkt erteilt haben,
  • Ihr Jahresverbrauch über 5.000 kWh liegt,
  • wenn Sie über eine Wärmepumpe, einen E-Ladepunkt (Wallbox) oder eine Photovoltaik-Anlage verfügen.

Ist die 1/4-Stundenwerte Auslesung bei Ihnen nicht aktiviert, können Sie uns ihre Zustimmung zur Verarbeitung der Werte gerne auch schriftlich zukommen lassen. Der SNAP gilt ausschließlich für Strombezug aus dem öffentlichen Netz. Wenn Sie Ihren Stromverbrauch in diesen Zeitraum z.B. über die Mitgliedschaft bei einer Energiegemeinschaft decken, gilt bereits der reduzierte Netztarif der lokalen oder
regionalen Energiegemeinschaft. In diesem Fall gibt es keine zusätzliche Vergünstigung durch den SNAP.

Der Sozialtarif, gültig ab 01.04.2026.

Anspruch haben nur volljährige Personen mit Hauptwohnsitz in Österreich, deren Haushalt unter bestimmten Einkommensgrenzen liegt und die von der ORF Beitragspflicht befreit sind (OBS-Bescheid); diese Befreiung ist die zentrale Voraussetzung, und ohne sie gibt es keinen Sozialtarif.

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