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Smart Meter


Der zukünftige Einsatz intelligenter Stromzähler ist ein wichtiger Schritt in Richtung Energiewende. Langfristiges Ziel von Smart Metering ist die Verringerung des Energieverbrauchs und der mit der Energieerzeugung verbundenen CO2-Emissionen. Durch das Sichtbarmachen des aktuellen Stromverbrauchs sollen Kunden Strom bewusster und damit sparsamer einsetzen können. Damit sollen Verbrauchsspitzen reduziert und der Stromverbrauch über den Tag gleichmäßiger verteilt werden. Die gesetzlichen Grundlagen für die Einführung dieser Zählertechnologie wurden über Grundsatzregelungen der Energiewirtschaft in Europa (3. EU Binnenmarktpaket) sowie national im Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (kurz ElWOG) sowie einer Reihe von Ausführungsverordnungen geschaffen. 

Das E-Werk der Stadtgemeinde Kindberg (kurz EW Kindberg) hat sich als eines von 30 steirischen Energieunternehmen am Großprojekt zur gemeinsamen, europaweiten Ausschreibung von rd. 900.000 Smart Meter beteiligt. Das Gesamtvolumen des Auftrages, der neben der Zählerlieferung und -montage auch die IT-Infrastruktur für Datenübertragung und Datenverarbeitung umfasst, beträgt rd. 250 Millionen Euro. Mit diesem gemeinsamen Projekt wird die Beschaffung von Stromzählern für rd. 90% der steirischen Haushalte abgedeckt. 

Wir werden unsere Kunden über den Verlauf dieses Projektes auf unserer Homepage informieren, um eine reibungslose Abwicklung der Umstellungsarbeiten zu ermöglichen.  

Um die Funktionalität der Geräte und die Datensicherheit zu gewährleisten sind im Netzgebiet des EW Kindberg Feldtests durchgeführt und im Juni 2020 erfolgreich abgeschlossen worden. In weiterer Folge werden bis Ende 2022 rund 14.000 mechanische Zähler, durch Smart Meter ersetzt. 

Unsere Kunden werden zeitnah (in der Regel zwei bis drei Wochen vorher) in einem Brief über die geplanten Maßnahmen für die Installation eines Smart Meters informiert. Sollten Sie nicht zu Hause sein, ist der Zähler aber frei zugänglich (z.B. in einem gemeinsamen Zählerraum) erfolgt der Tausch auch in Ihrer Abwesenheit. Ist der Zähler nicht zugänglich, werden Sie ersucht, mit uns Kontakt aufzunehmen, um einen Termin zu koordinieren. 

Smart Meter

  • Keine manuelle Ablesung des Stromzählers mehr notwendig. Somit gehören auch Selbstablesungen oder Terminvereinbarungen für die Ablesung der Vergangenheit an.
  • Einfachere und schnellere Abläufe bei Um- oder Auszug, Ummeldungen oder Tarifwechsel.
  • Tägliche Stromverbrauchsinformation vom Vortag im Web-Portal: Dies war bisher nur einmal jährlich mit der Jahresabrechnung möglich.
  • Monatliche Kosten- und Verbrauchsinformationen durch den Energielieferanten übersichtlich im Web-Portal dargestellt.
  • Monatliche Abrechnungen möglich.
  • Leichteres Aufspüren von Stromfressern.
  • Flexible Energietarife können genutzt werden.

Die Umstellung auf intelligente Stromzähler im Netzgebiet des E-Werks Kindberg


  • 2021: Wartberg, Mitterdorf, Fressnitz/Krieglach
  • 2022/2023: Kindberg
  • 2023: Stanz, Mürzhofen, St. Lorenzen
  • 2024: St. Marein, Allerheiligen

Ablauf des Zählerwechsels

Unsere Kunden werden zeitnah (in der Regel zwei bis drei Wochen vorher) in einem Brief über die geplanten Maßnahmen für die Installation eines Smart Meters informiert.

Beim Zählerwechsel auf einen Smart-Meter wird der Zählerstand des auszubauenden Stromzählers erfasst und der Stromzähler abgebaut, schließlich der neue intelligente Zähler angebracht. Der Tausch dauert üblicherweise nur ca. 30 Minuten, wobei es, je nach technischer Ausführung Ihrer Anlage, zu einer kurzzeitigen Unterbrechung der Stromversorgung kommen kann.

Der Zählertausch ist für die Kunden mit keinerlei Zusatzkosten verbunden. Die Umstellung wird durch das Messentgelt und die Netztarife bezahlt, welche wie gewohnt eingehoben werden.

Smart Meter Konfigurationen

Mit der neuen Zählergeneration stehen allen Haushalten in Österreich grundsätzlich drei Möglichkeiten zu Wahl wie der intelligente Stromzähler konfiguriert werden kann: 

  • Intelligentes Messgerät in der Standartkonfiguration (kurz IMS) 
    Hier werden 15-Minuten-Werte gemessen, es wird nur einmal täglich ein Verbrauchswert für den gesamten Tag im Nachhinein an den Netzbetreiber übermittelt. 
  • Intelligentes Messgerät in der erweiterten Konfiguration (kurz IME, Opt-In) 
    Es werden 15-Minuten-Werte gemessen und im Gerät gespeichert. Einmal täglich werden diese Werte dann im Nachhinein an den Netzbetreiber übermittelt. 
  • Digitaler Standartzähler (kurz DSZ, Opt-Out) 
    Hier werden keine Werte gespeichert, jedoch darf anlassbezogen zur Jahresabrechnung, oder beispielsweise bei Tarifwechsel, Umzug oder Auszug der aktuelle Zählerstand ausgelesen werden. 

Grundsätzlich werden die Smart Meter beim Gerätewechsel in der Standartkonfiguration (IMS) konfiguriert, sofern nicht der ausdrückliche Wunsch des Endverbrauchers besteht, dass der Smart Meter als Opt-In- oder Opt-Out- Zähler parametriert werden soll, welcher dem E-Werk Kindberg schriftlich bekanntgegeben werden muss. 

Häufig gestellte Fragen


Mit dem Elektrizitätswirtschafts- und –organisationsgesetz 2010 (ElWOG 2010) wurde für die Einführung intelligenter Messgeräte in Österreich die gesetzliche Basis geschaffen. Drei Ausführungsverordnungen sind in der Zwischenzeit erlassen worden. Es handelt sich dabei um die „Intelligente Messgeräte-AnforderungsVO 2011(IMA-VO)“, die „Intelligente Messgeräte-Einführungsverordnung (IME-VO)“ und um die „Datenformat- und VerbrauchsinformationsdarstellungsVO 2012 (DAVID-VO)“. 

In den hier angeführten Frequently Asked Questions (FAQ) wird der Themenkreis Smart Meter zusammengefasst. Die gesammelten Fragen und Antworten werden laufend ergänzt und spiegeln den gegenwärtigen Stand der Umsetzung und Diskussionen wider. 

Allgemein

Smart Meter (intelligente Messgeräte) sind elektronische Zähler, die den Energieverbrauch messen, über eine Kommunikationsanbindung verfügen und einmal täglich den Verbrauchswert zum Netzbetreiber senden. Auf ausdrücklichen Wunsch der Kunden können einmal pro Tag Messwerte in 15 Minuten Intervallen übertragen werden.

Gegenüber den derzeit verwendeten Geräten zur Messung des Stromverbrauchs verfügen Smart Meter beispielsweise über eine Reihe neuer Funktionen auf Basis der geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen:

  • Fernablesung durch den Netzbetreiber
  • Anzeige der gespeicherten Verbrauchswerte am Smart-Meter-Display
  • Ein- und Abschaltung aus der Ferne
  • Kundenschnittstelle (Das ist eine Schnittstelle für erweitere Funktionen für den Kunden z.B. Anzeigegeräte bzw. Energiemanagement-Systeme)
  • Messung von Eigenerzeugung z.B.: Photovoltaik (PV); in den meisten Fällen entfällt damit der zweite Zähler.

Langfristiges Ziel von Smart Metering ist die Reduktion des Energieverbrauchs und der mit der Energieerzeugung verbundenen CO2-Emissionen. Durch das Sichtbarmachen des aktuellen Stromverbrauchs sollen Kunden Strom bewusster und damit sparsamer einsetzen können. Damit sollen Verbrauchsspitzen reduziert und der Stromverbrauch über den Tag gleichmäßiger verteilt werden, was dazu führt, dass weniger Kraftwerke gleichzeitig Strom liefern müssen.

Durch einen genauen Überblick über Verbrauchsverläufe und -gewohnheiten werden Einsparpotentiale für den Kunden sichtbar gemacht. Die wesentlichen Ziele des Smart Metering sind:

  • Energiesparen: Unnötige Stromfresser wie schadhafte oder falsch angeschlossene Geräte und Stand-by-Verbraucher können von den Kunden selbst aufgespürt werden. Eine zielgerichtete Energieberatung wird dadurch erleichtert.
  • Transparente Übersicht über den Energieverbrauch: Ein Web-Portal mit Visualisierung des eigenen Stromverbrauchs erhöht die Transparenz und schafft die Möglichkeiten für Kunden den eigenen Energieverbrauch zu analysieren, zu vergleichen und somit zu optimieren. Darüber hinaus bietet das Web-Portal für eigene Erzeugungsanlagen einen detaillierten Überblick über die eingespeiste Öko-Energie.
  • Automatische Ablesung: Die Verbrauchsdaten werden automatisch an den Netzbetreiber übermittelt. Dadurch entfällt für den Kunden der mit der Ablesung verbundene Aufwand. Es sind weder Selbstablesung noch die Anwesenheit bei Ablesung vor Ort nötig. Der Prozess der Ablesung wird damit modern und effizient.
  • Verbesserte Rechnungslegung: Tagesgenaue Abrechnung auf Basis gemessener Verbrauchswerte. Damit gehören Nachzahlungen, die aufgrund einer rechnerischen Ermittlung des Energieverbrauchs entstehen können, der Vergangenheit an. Tarifänderungen durch Wahl des Kunden oder Festsetzung durch die Regulierungsbehörde E-Control können tagesgenau abgerechnet werden. Auf Kundenwunsch ist auch eine Monatsrechnung möglich.
  • Komfort bei der Um- und Abmeldung: Die Freigabe für die Wiedereinschaltung der Anlage aus der Ferne ist beim Einzug sofort möglich. Das Einschalten der Kundenanlage durch einen Mitarbeiter des Netzbetreibers vor Ort ist nicht mehr erforderlich.
  • Schnittstellen: Die Zähler sind mit zukunftsweisenden Schnittstellen ausgestattet. Über die Kundenschnittstelle werden Verbrauchswerte in der Kundenanlage unmittelbar zur Verfügung gestellt. Damit können Kunden Anzeigegeräte, Home-Automation und Energiemanagement-Systeme betreiben.

Es gibt drei Varianten für die Konfiguration der neuen intelligenten Messgeräte:

  • Intelligentes Messgerät in der Standartkonfiguration (kurz IMS):
    Das ist jene Konfiguration, die im Regelfall eingebaut wird. Hier werden 15-Minuten-Werte gemessen, es wird nur einmal täglich ein Verbrauchswert für den gesamten Tag im Nachhinein an den Netzbetreiber übermittelt. KundInnen müssen weiter nichts tun. Eine spätere Funktionsänderung ist problemlos möglich.
  • Intelligentes Messgerät in der erweiterten Konfiguration (kurz IME, Opt-In):
    Es werden 15-Minuten-Werte gemessen und im Gerät gespeichert. Einmal täglich werden diese Werte dann im Nachhinein an den Netzbetreiber übermittelt. Hierzu müssen KundInnen schriftlich bekanntgeben, dass der Smart Meter als Opt-In konfiguriert werden soll.
  • Digitaler Standartzähler (kurz DSZ, Opt-Out):
    Hier werden keine Werte gespeichert, jedoch darf anlassbezogen zur Jahresabrechnung, oder beispielsweise bei Tarifwechsel, Umzug oder Auszug der aktuelle Zählerstand ausgelesen werden. Hierzu müssen KundInnen schriftlich bekanntgeben, dass der Smart Meter als Opt-Out konfiguriert werden soll.

Im Gegensatz zum bereits seit Jahrzehnten eingesetzten Ferrariszähler besitzt der intelligente Stromzähler keine mechanisch bewegten Teile. Der neue Stromzähler ähnelt einem kleinen PC mit Display. Er verfügt über eine Kommunikationsanbindung und kann dabei sowohl Daten empfangen, als auch an den Netzbetreiber senden. Elektronische fernauslesbare Messgeräte werden in Gewerbe- und Industriebetrieben bereits seit über 15 Jahren standardmäßig eingesetzt.

Lehnt ein Endverbraucher die Stromverbrauchsmessung mittels eines intelligenten Messgerätes ab, hat der Netzbetreiber, diesem Wunsch zu entsprechen (IME-VO 2012 (Novelle 2017), § 1, Abs.6).

Das Elektrizitätswirtschafts- und organisationsgesetz (ElWOG)  enthält eine so genannte Opt-Out-Regelung. Im Falle eines Opt-Out-Wunsches werden jedenfalls die Aufzeichnung und Übertragung der 15 Minuten Verbrauchswerte im Zähler deaktiviert. Dies wird am Gerät angezeigt – am Display erscheint „DSZ – OPT-OUT“. Somit handelt es sich nicht mehr um einen Smart Meter, sondern um einen digitalen Standardzähler. Kunden können sich gegen einen Smart Meter entscheiden, allerdings nicht gegen die Installation eines neuen digitalen Standardzähler an sich.

Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass für die Inanspruchnahme von speziellen Tarifmodellen (z.B.: Doppeltarif für Wärmepumpen) ein Opt-Out nicht möglich ist. Dafür ist der volle Funktionsumfang eines Smart Meters Voraussetzung.

Weiters gibt es keine Stromverbrauchsinformationen im Netzkundenportal und es besteht auch keine Möglichkeit zum Abschluss eines auf Viertelstundenwerten basierendem Stromlieferungsvertrages. Auch ein detailliertes Energieverbrauchsmonitoring kann ohne einen Smart-Meter nicht durchgeführt werden.

Um Missverständnissen im Bezug auf die derzeit verbauten Ferraris-Zähler vorzubeugen, müssen wir jedoch mitteilen, dass der mechanische Zähler in jedem Fall durch einen digitalen Standartzähler ersetzt wird. Generell können sich Kunden gegen die Funktionalitäten eines Smart-Meters entscheiden, ein Recht den mechanischen Zähler zu behalten, gibt es nicht.

Die Konfiguration jedes Smart-Meters ist am Display jedes Zählers ersichtlich. Falls der Stromzähler als Opt-Out-Zähler konfiguriert wurde, wird dies am Display mit „DSZ – OPT-OUT“ angezeigt.

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